Übernahme der Kosten
- Menschen die Hilfe brauchen um die täglich anfallenden Arbeiten im Haushalt zu erledigen, können einen Pflegegrad beantragen, dazu wenden Sie sich bitte an Ihre Pflegekasse!
- Auch im Falle eines Unfalls oder einer Krankheit können Sie mit Hilfe rechnen, dazu wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt, dort bekommen Sie eine Verordnung!
- Rechnungen für Ihre Haushaltshilfe können Sie bei Ihrer Steuererklärung einreichen. Sie erhalten einen Steuervorteil in Höhe von 20% maximaler Betrag 4000 Euro pro Jahr.
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Im Notfall sind wir 24 Stunden für Sie erreichbar

Wir kümmern uns um Sie und lassen Sie auch in einer Notsituation nicht allein.